Vertraglich gebundener Inhaber Bedeutung

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vertraglich gebundener Inhaber

vertraglich gebundener Inhaber Logo #42880Nach der Empfehlung der EG- Kommission zu Zahlungssysteme n, insb. zu den Beziehung en zwischen Karteninhabern und -ausstellern, Inhaber einer Karte oder eines anderen Mediums, mit dem er Zahlungen an Dritte leisten und bestimmte Finanzdienstleistung en für sich selber tätigen kann, d. h. eine Person, die im Rahmen eines zwischen ihr und dem Aus....
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